Als Musiker in der Schweiz musst du dich um einige bürokratische Dinge kümmern, wenn du von deiner Musik leben willst. Doch keine Sorge – dieser Blogbeitrag klärt Dich auf.
Welchen Status?
Zuerst muss der Arbeitsstatus geklärt werden. Man unterscheidet dabei zwischen:
Arbeitnehmern
und
Selbständig erwerbenden
Selbständigerwerbend
Wenn du unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung, in unabhängiger Stellung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko arbeitest, dann giltst du als selbständig. Die Gesetzgebung ist hier aber restriktiv und guckt genau hin, ob du das unternehmerische Risiko selbst trägst und nicht von einem Auftraggeber wirtschaftlich abhängig bist oder du dich mittels eigener Firma auf den Markt begibst. Hauptvorteil der Selbständigkeit ist neben der unternehmerischen Freiheit die tiefere Steuerlast. Allerdings ist der administrative Aufwand riesig und man trägt das komplette Risiko selbst.
Freischaffende
Als freischaffender MusikerIn bist du nicht automatisch selbständigerwerbend, da du zumeist für die Dauer eines Engagements in einem Arbeitsverhältnis stehst und somit also Arbeitnehmer bist.
Sozialleistungen
Dein Status als Erwerbstätiger ist relevant für die unterschiedlichen Sozialversicherungen, wie Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV), Arbeitslosenversicherung (ALV), Mutterschaftsversicherung (EO), Unfallversicherung (UV) oder Berufliche Vorsorge (BV). Eine ähnliche Institution wie die Künstlersozialkasse in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht. Kranken- und Rentenversicherung müssen getrennt abgeschlossen werden. Mehr Infos weiter unten.
Rechtsform
Wenn man sich für die Selbständigkeit entschieden hat, stellt sich die Frage der Rechtsform.
Einzelfirma
Die Einzelfirma kann eine gute Wahl sein für Solokünstler. Denn wie bereits erwähnt, tragen sie das komplette Risiko und bei Geschäftsschulden haften sie nicht nur mit dem Geschäfts-, sondern auch mit ihrem Privatvermögen. Allerdings überwiegt in den meisten Fällen der Benefit der Steuerabzüge was eine Einzelfirma sehr interessant macht.
Einfache Gesellschaft
Die einfache Gesellschaft ist die beste Wahl für eine Band. Dabei ist es wichtig, dass alle Bandmitglieder sich als Selbständige anmelden, da sonst Probleme mit der AHV-Abrechnung drohen könnten. Die einfache Gesellschaft kommt ohne aktives zu tun zustande, sobald mehrer Personen zum gleichen Zweck gemeinsam gegen Bezahlung etwas erledigen. Die Gesellschaftsform muss eine Buchhaltung führen und Steuererklärung ausfüllen – aber keine Steuern bezahlen. Vielmehr dient die Erklärung den Behörden zur Überprüfung der Musiker, ob diese wirklich alle ihre Einnahmen deklariert haben. Es empfiehlt sich den Lead (vorzugsweise dem Bandleader) die Verantwortung für Buchhaltung zu übergeben.
GmbH oder Aktiengesellschaft (AG)
Es empfiehlt sich nur in seltenen Fällen, eine GmbH oder AG zu gründen – etwa, wenn man selbst grosse Konzerte oder Festivals plant. Ansonsten stehen Aufwand und Ertrag jedoch nicht im Einklang.
Mehrwertsteuer & Handelsregister
Bis zu einem Jahresumsatz von 100’000 CHF ist man weder Mehrwertsteuer- noch Handelsregistereintragspflichtig – dass gilt sowohl für die Einzelfirma als auch für die einfache Gesellschaft.
Wenn du jemandem eine Vollmacht für die Unterschrift geben willst oder den Eintrag ins Handelsregister gerne jemandem vorweisen möchtest, dann lohnt es sich, sich beim Handelsregister anzumelden. Jedoch ist zu beachten, wer im Handelsregister eingetragen ist, hat auch die Buchführungspflicht.
Beachte bei der Mehrwertsteuer, dass zum Beispiel CD-Verkäufe oder Merchandise der Mehrwertsteuer unterliegen, Gagen aber davon ausgeschlossen sind. Wenn du siehst, dass du einen Umsatz von CHF 100’000 erreichen wirst, solltest du raschmöglich mit der Mehrwertsteuerbehörde in Kontakt treten. Denn beim Erreichen von CHF 100’000 musst Du schon Mehrwertsteuer abführen!
Steuern
Wenn du dich für die Selbständigkeit entscheidest, musst du dem Staat weiterhin deine Steuern abliefern. Manche Musiker nehmen es vermutlich nicht sonderlich genau mit ihren Einkünften. Doch die Steuerbehörden schauen da schon genau hin, gerade weil im Musikgeschäft viele Zahlungen (etwa Gagen) noch immer in Bar und ohne Quittung ausbezahlt werden.
Wenn du von deiner Musik leben willst, wirst du zu einer eigenen kleinen Firma. Damit du nicht zu viel Zeit mit der Steuererklärung verlierst, solltest du eine Buchhaltung führen und diese stets so aktuell wie möglich halten (mehr dazu weiter unten).
Abzüge in der Steuererklärung
Wie bereits erwähnt, kannst du als Selbständiger verschiedene Abzüge vornehmen. Generell gilt die Regel, dass du alles in Abzug bringen kannst, was im weitesten Sinn mit der Selbständigkeit zu tun hat. Einen Maximalbetrag gibt es dabei nicht (allerdings musst du mit einem gewissen Augenmass ans Werk gehen: Bei einem Jahresumsatz von CHF 2’000 kann man natürlich nicht CHF 20’000 bei den Abzügen aufführen)
Folgend einige Beispiele für Abzüge:
- Wenn ihr zum Beispiel eine Pause beim Proben macht und mit der Band in ein Restaurant geht, könnt ihr das als Ausgabe absetzen. Oder wenn du deinen Auftraggeber auf einen Kaffee einlädst.
- Wenn man an einem Konzert von jemandem teilnimmt, der in etwa im selben Musikgenre ist wie man selbst, kann man den Eintrittspreis abziehen – Dies kann unter Weiterbildung abgebucht werden.
- Das Gleiche gilt für den Kauf von Alben – auch hierbei handelt es sich um Weiterbildung (so ähnlich wie die Situation, wo sich ein Anwalt juristische Bücher kauft).
Die Regel Nummer 1 lautet: Sammelt alle Quittungen und bewahrt sie auf! Klar ist das mühsam, aber so habt ihr was in der Hand, falls Euch einmal das Steueramt prüft!
Buchhaltung
Buchhaltung klingt für viele wie ein Horror. Aber man muss sich im Klaren sein, dass die Buchhaltung nicht für die Steuerbehörde ist, sondern vor allem für dich selbst. Wenn du vom Steueramt als Selbständigerwerbender eingestuft wirst, musst du alle Einnahmen und Ausgaben belegen können. Dafür brauchst du keine doppelte Buchhaltung, eine einfache Kassabuchhaltung mit einer Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben reicht aus. Dieser Mehraufwand lohnt sich bereits wegen der grösseren Berufsabzüge.
Durch die Buchhaltung hast du einen viel besseren Überblick über deine Einnahmen und vor allem auch deine Ausgaben. Nicht zuletzt erkennst du, welche Teile des Geschäfts rentabel sind und wo es eventuell Verluste gibt.
Hier möchten wir nochmals daraufhinweisen, wenn du im Handelsregister eingetragen bist, bist du verpflichtet eine Finanzbuchhaltung zu führen.
Versicherungen
Das Sozialversicherungssystem der Schweiz basiert auf drei Säulen. Dieses umfasst die AHV, BVG (Pensionskasse) sowie die freiwillige 3. Säule.
AHV
Als ArbeitnehmerIn hast du bei SILANFA Music keine Sorgen wegen der AHV – das übernehmen wir für dich! Das ist ein grosser Unterschied zu den anderen Musikagenturen. Selbständigerwerbende müssen ihre Beträge selbst einzahlen. Wichtig ist, dass du keine Beitragslücken hast, damit du später die volle Rente ausbezahlt.
Pensionskasse (BVG)
Alle Arbeitnehmer*innen, die über einen Arbeitsvertrag für mindestens drei Monate verfügen und ein Jahresgehalt von mindestens 21’150 CHF (Stand 2024) erzielen, sind obligatorisch versichert.
Selbständigerwerbende und Freischaffende können sich freiwillig versichern. Frag SILANFA nach einem interessanten BVG Angebot.
Schau Dir auch unseren Blog über das 3-Säulen System der Schweiz an, um noch detailliertere Informationen zu erhalten.
Arbeitslosenversicherung
ArbeitnehmerInnen sind gegen die Arbeitslosigkeit versichert. Selbständigerwerbende können der ALV nicht beitreten.
Wenn du in den letzten zwei Jahren 12 Monate ALV bezahlt hast, hast du Anrecht auf Arbeitslosengeld. Wenn es mit der Selbständigkeit nicht funktioniert hat, bekommt man allerdings nach einer Sperrfrist nur einen sehr tiefen Betrag.
Unfallversicherung
Arbeitnehmer*innen sind automatisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert, wenn sie mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten.
Als Selbständigerwerbender musst du dich im Rahmen deiner Krankenversicherung gegen Unfall versichern. Die Krankenkasse ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Die Unfallversicherung deckt die Heilungskosten, also den Spitalaufenthalt ab. Wer seinen Unterhalt komplett mit der Musik verdient, sollte sich zusätzlich unbedingt gegen Erwerbsausfall versichern.
Invalidenversicherung
Ist in der Schweiz obligatorisch. Arbeitnehmer sind bereits schon versichert. Selbständigerwerbende sind selber dafür verantwortlich. Berechnet wir der Betrag von der Ausgleichskasse anhand des steuerbaren Einkommens.
Fazit
Wenn du dich als Selbständiger etablieren möchtest, gibt es einige Dinge, die du beachten musst. Dies fängt bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform an und hört bei den verschiedenen Versicherungsoptionen auf, mit denen du dich absichern kannst. Wenn du diesen Aufwand nicht betreiben möchtest, registriere dich kostenlos bei SILANFA und profitiere von unserer Personalverleihlizenz. Diese garantiert dir, dass wir rechtlich korrekt für dich abrechnen, wie wenn du unser Arbeitnehmer bist.