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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Präambel

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SILANFA Music, einer Marke der SILANFA GmbH, gelten sowohl für den internen Geschäftsverkehr von SILANFA als auch für die externen Kundenbeziehungen von SILANFA.

Unter einem Kunden wird hier eine juristische Person verstanden, die einen Künstler im Rahmen eines Werkvertrages bucht. Unter einem Künstler wird hier eine natürliche oder juristische Person oder eine Gruppe davon verstanden, die einen Arbeitsauftrag aufgrund eines gültigen Vertrages annimmt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Künstlers sind ausgeschlossen.

2. Allgemein

Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung und/oder Bestätigung der Bestellung an SILANFA zustande. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Sollte sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg entsprechende Vereinbarung ersetzen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können ohne weitere Ankündigung angepasst werden.

3. Ausführung der Arbeiten

SILANFA verpflichtet sich, die vertragliche Auswahl der Künstler und die Ausführung der Leistungen sorgfältig durchzuführen. SILANFA kann vertragliche Aufträge durch Dritte erfüllen lassen. In diesem Fall haftet SILANFA für die Sorgfalt bei der Auswahl und Beauftragung des beteiligten Dritten.

3.1 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber wird andere Künstler, Berater, Plattformen, Agenturen oder Dienstleister, die nicht bei SILANFA unter Vertrag stehen, während der Vertragslaufzeit im Verantwortungsbereich von SILANFA nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit SILANFA einsetzen und SILANFA hat das Recht, andere juristische oder natürliche Personen oder Gruppen davon ohne Angabe von Gründen nicht zuzulassen. Sollten sich Künstler und Dienstleister neu bei SILANFA registrieren, sind Buchungen über SILANFA ab dem Zeitpunkt der Registrierung zu tätigen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Buchungen über die Plattform von SILANFA vorzunehmen und weder direkt noch indirekt Vereinbarungen, Versprechungen, Termine, Buchungen, Vergütungen, Boni, Rabatte, Pro-Bono-Zahlungen, Geschenke, Trinkgelder oder sonstige Zahlungen an den Künstler von SILANFA zu geben oder zu leisten.

3.2 Pflichten des Künstlers

Der Künstler verpflichtet sich, die vertraglich übernommenen Aufträge einschließlich der zum Vertrag gehörenden Leistungen sorgfältig und termingerecht auszuführen. Dem Künstler ist es untersagt, die vertraglichen Aufträge durch Dritte erfüllen zu lassen.

Der Künstler hat korrekte und aktuelle Informationen auf der Plattform zu hinterlegen. SILANFA hat jederzeit das Recht, alle auf der Plattform angegebenen Daten zu überprüfen und entsprechende Auskünfte bei Behörden, Arbeitgebern und Universitäten oder ähnlichen Institutionen einzuholen. Die Kosten für solche Nachforschungen gehen zu Lasten des Künstlers, wenn er die Daten nach schriftlicher Aufforderung per E-Mail o.ä. nicht korrigiert oder nachliefert.
Sollte sich bei einer behördlichen Überprüfung herausstellen, dass die Angaben auf der Plattform vom Künstler nachweislich falsch gemacht wurden, gehen alle Kosten, Gebühren und Strafen zur Korrektur des Fehlers zu Lasten des Künstlers.

4. Urheberrecht

Sofern im Vertrag nicht anders festgelegt, darf der Künstler die Arbeitsergebnisse von SILANFA oder deren Kunden nur für den vertraglich vereinbarten Zweck nutzen. Im Gegenzug dürfen SILANFA und deren Kunden die Arbeitsergebnisse des Künstlers für den vertraglich vereinbarten Zweck nutzen. Der Künstler darf daher die Arbeitsergebnisse ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers von SILANFA weder an Dritte weitergeben noch veröffentlichen. Das Urheberrecht an den Arbeitsergebnissen verbleibt in jedem Fall bei dem Auftraggeber von SILANFA. Ein etwaiges Urheberrecht geht daher vom Künstler auf den Auftraggeber von SILANFA über, ohne dass eine Vergütung oder sonstige Entschädigung an den Künstler von SILANFA erfolgt. Ausgenommen hiervon sind Ergebnisse aus der künstlerischen Freiheit des Künstlers.

5. Geheimhaltung

5.1 SILANFA's Verpflichtungen

SILANFA wird vertrauliche Unterlagen und Informationen, die sie in Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen vom Künstler oder vom Auftraggeber erhält oder erfährt, vertraulich behandeln. SILANFA wird seine Mitarbeiter und ggf. beteiligte Dritte anweisen, solche Geschäftsunterlagen Dritten nicht zugänglich zu machen. SILANFA ist jedoch berechtigt, die bei der Erfüllung der vertraglich übernommenen Verpflichtungen gewonnenen Erkenntnisse zur Erfüllung von Verträgen mit Dritten oder Behörden ohne Verletzung der Vertraulichkeit zu verwenden. SILANFA weist insbesondere darauf hin, dass im Rahmen des Vertragsschlusses ein IP- und Browser-Logging durchgeführt werden kann, um eine eindeutige Zuordnung des Künstlers zu unterstützen.

Unterlagen des Künstlers bzw. des Auftraggebers, die dieser im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zur Verfügung stellt, bleiben im Eigentum des Künstlers bzw. des Auftraggebers und können von diesem jederzeit innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Abschluss des letzten Auftrags zurückgefordert werden. Dies gilt nicht für Dokumente und Daten, die unter die Geschäftskommunikation und Buchhaltung fallen und daher aufbewahrt werden müssen (OR Art. 957).

5.2 Pflichten des Künstlers

Der Künstler verpflichtet sich, alle ihm von SILANFA oder dem Auftraggeber von SILANFA zur Verfügung gestellten Daten vertraulich zu behandeln und diese unaufgefordert und innerhalb einer (1) Arbeitswoche nach Beendigung des Vertrages zurückzugeben oder auf schriftliche Anweisung des Auftraggebers von SILANFA zu vernichten. Eine Vernichtung von Daten ohne schriftliche Anweisung des Auftraggebers von SILANFA ist unzulässig und etwaige Kosten für Wiederherstellung oder Schadensersatz können dem Künstler in Rechnung gestellt werden.

5.3 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm von SILANFA oder dem Künstler von SILANFA zur Verfügung gestellten Daten vertraulich zu behandeln und nach Beendigung des Vertrages innerhalb einer (1) Arbeitswoche unaufgefordert zurückzugeben oder auf schriftliche Anweisung des Künstlers von SILANFA zu vernichten. Eine Vernichtung von Daten ohne schriftliche Anweisung von SILANFA’s artist ist unzulässig und etwaige Kosten für Wiederherstellung oder Verlustausgleich können dem Künstler in Rechnung gestellt werden.

6. Haftung

6.1 SILANFA's Haftung

SILANFA haftet für die sorgfältige Auswahl des vertragsgemäß ausgewählten Künstlers und die Ausführung der SILANFA-Leistungen. Die Haftung von SILANFA ist auf den im entsprechenden Vertrag vereinbarten Preis und auf den Fall der Inanspruchnahme beschränkt. SILANFA haftet in keinem Fall für direkte oder indirekte Schäden oder Verluste, wie z.B. Nutzungsausfall, Sachschäden, Arbeitsausfall oder Kosten, die im Zusammenhang mit einer Betriebsunterbrechung, irreführenden oder falschen Angaben eines Künstlers, verspätetem Beginn oder Absage seitens eines Dritten, wie z.B. eines Künstlers, stehen. Darüber hinaus schließt SILANFA jegliche Haftung aus, die aus unsachgemäßer Handhabung oder absichtlicher/unabsichtlicher Weitergabe der Zugangsdaten entsteht.

6.2 Haftung des Künstlers

Der Künstler haftet für die sorgfältige Ausführung der vertragsgemäßen Arbeiten und verpflichtet sich, eine entsprechende Versicherung abzuschließen, die für die gesamte Dauer des Auftrages und für 3 Monate darüber hinaus Versicherungsschutz bietet. SILANFA ist ausdrücklich berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen einen Versicherungsnachweis zu verlangen.

Der Künstler verpflichtet sich, falls erforderlich, zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung, falls ein Anspruch gegen SILANFA oder den Künstler schriftlich geltend gemacht wird.
Ein möglicher Haftungsanspruch gegen SILANFA erlischt jedoch, wenn ein solcher nicht spätestens drei (3) Tage nach Beendigung des Arbeitsauftrages geltend gemacht wird.

6.3 Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber muss einen etwaigen Anspruch gegen SILANFA oder dessen Künstler unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers schriftlich geltend machen. Der Haftungsanspruch gegen SILANFA oder ihren Künstler erlischt jedoch, wenn ein solcher Anspruch nicht spätestens drei (3) Tage nach Beendigung des Arbeitsauftrages geltend gemacht wird.

7. Garantieversprechen und -verpflichtungen

SILANFA weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen von Arbeitsaufträgen oder Vereinbarungen keine Garantiezusagen gemacht werden. Die Aufnahme von Künstler- oder Kundendaten ist kein Arbeitsauftrag bzw. führt nicht automatisch zu einem Auftrag oder zu irgendwelchen Zusagen bzw. Garantien. Gleiches gilt für Werkauftragsanfragen, ggf. Interviews oder Abklärungen zu einem möglichen Werkauftrag.

Ein Werkauftrag und damit ein Vertragsverhältnis zwischen SILANFA und dem Künstler bzw. Auftraggeber kommt erst mit dem Versand der Werkauftragsbestätigung zustande. Es ist dem Künstler bzw. dem Auftraggeber ferner untersagt, im Namen von SILANFA Garantiezusagen, Zusagen oder sonstige Vereinbarungen zu treffen, die nicht vorher schriftlich mit SILANFA vereinbart wurden.

7.1 Pflichten des Künstlers
SILANFA weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen von Arbeitsaufträgen oder Vereinbarungen keine Garantiezusagen gemacht werden. Die Aufnahme von Künstler- oder Kundendaten ist kein Arbeitsauftrag bzw. führt nicht automatisch zu einem Auftrag oder zu irgendwelchen Zusagen bzw. Garantien. Gleiches gilt für Werkauftragsanfragen, ggf. Interviews oder Abklärungen zu einem möglichen Werkauftrag.
7.2 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Künstler von SILANFA bei mündlichen oder sonstigen Anfragen direkt oder indirekt, d.h. nicht über SILANFA, an die Buchungsplattform oder an SILANFA zu verweisen. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, direkt oder indirekt, d.h. nicht über SILANFA, Arbeitsanfragen, Zusagen, Garantien oder sonstige Vereinbarungen über Aufträge seitens der Künstler zu machen, die der Auftraggeber bereits für Interviews ausgewählt hat oder in Auftragsleistungen unter SILANFA vereinbart hat. Dies umfasst auch Auftragsarbeiten oder Anstellungen, die in Konkurrenz zu den Leistungen von SILANFA stehen, jedoch nicht länger als sechs (6) Monate nach Löschung des Künstlerprofils auf SILANFA beginnen.

Dem Auftraggeber ist es ferner untersagt, mit den Künstlern von SILANFA direkt Kontakt aufzunehmen, um eine Vergütung, Entlohnung oder Bezahlung in irgendeiner Form zu erreichen.

Jegliche Beschwerden, Rückmeldungen oder Fragen müssen an SILANFA gerichtet werden.

8. Annahme der Arbeit

Der Auftraggeber hat das Arbeitsergebnis von SILANFA und seinen Künstlern unverzüglich nach dessen Erfüllung zu prüfen. Widerspricht der Auftraggeber dem Arbeitsergebnis während oder unmittelbar nach der Auftragserfüllung nicht schriftlich gegenüber SILANFA, gilt das Arbeitsergebnis als angenommen und SILANFA haftet nur im Rahmen von Art. 6.1 dieser Bedingungen.

SILANFA behält sich das Recht vor, Erklärungen zu nicht ausgeführten Aufträgen zu überprüfen. Sollte sich herausstellen, dass eine Partei, auch nach nochmaliger Nachfrage, falsche Angaben über den Zustand oder die Erfüllung eines Auftrages macht, behält sich SILANFA das Recht vor, beide Parteien, d.h. Auftraggeber und Künstler, unabhängig davon, wer die falschen Angaben macht, zu entschädigen und den Auftrag als ausgeführt zu erkennen. Die Busse für den Auftraggeber beträgt CHF 2’000.00 und die Busse für den Künstler beträgt CHF 500.00, pro Fall.

9. Abrechnungspreis

Die von SILANFA in Rechnung gestellten Tarife werden vertraglich festgelegt, entweder im Vertrag selbst oder in einem Angebot, einer Bestätigung, einem Arbeitsauftrag oder einer Anlage dazu. SILANFA behält sich das Recht vor, diese Sätze periodisch anzupassen. In einem Arbeitsauftrag vereinbarte Sätze gelten jedoch ohne gegenteilige Vereinbarung für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Arbeitsauftrag.

10. Zahlungskonditionen

10.1 Auftraggebers Konditionen

SILANFA stellt monatlich die bis dahin angefallenen Arbeiten, Leistungen und Kosten in Rechnung.

Die Rechnungen sind innerhalb von zehn (10) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, netto ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben etc.
Hält der Kunde eine Zahlungsfrist nicht ein, gerät er ohne weitere Mahnung ab dem Fälligkeitsdatum in Verzug und es gelten die Bedingungen gemäss OR Art.104 Abs.1. Ausgenommen vom Verzug sind Ereignisse höherer Gewalt.

10.2 Künstler Konditionen

Zehn (10) Arbeitstage nach erfolgreicher Fertigstellung des Auftrags. Verzugszinsen sind ausgeschlossen.

11. Kündigung des Vertrages

Alle Parteien, d.h. Auftraggeber, Künstler oder SILANFA, können einen Vertrag ohne laufenden Arbeitsauftrag jederzeit kündigen. Ein Vertrag ist beendet, wenn das Profil auf der SILANFA-Plattform gelöscht wird.

Bei einer Kündigung eines Vertrages durch den Kunden oder den Künstler während eines laufenden Arbeitsauftrages handelt es sich um eine vorzeitige Kündigung. Ausgenommen hiervon ist eine Kündigung im Falle von Betrug, Vollmacht oder gerichtlicher Aufhebung.

12. Vorzeitige Beendigung des Vertrages

Der Auftrag kann von beiden Parteien, d.h. Kunde oder Künstler, jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat widerrufen oder gekündigt werden. Erfolgt dies jedoch zur Unzeit, d.h. eine vorzeitige Kündigung oder eine Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist, so ist die zurücktretende Partei verpflichtet, den der anderen Partei entstandenen Schaden gemäss OR Art. 404. SILANFA hat in jedem Fall Anspruch auf Entschädigung für die bis zum Widerruf oder zur Kündigung erbrachten Leistungen. Tritt der Auftraggeber einseitig vom Vertrag zurück, so hat SILANFA auch Anspruch auf Ersatz des ihr durch den Rücktritt entstandenen Schadens oder von Teilen des Umsatzausfalls.

Weder vom Künstler noch vom Auftraggeber können Ansprüche in irgendeiner Hinsicht geltend gemacht werden, wenn die vorzeitige Beendigung des Vertrages auf einem Verstoß gegen diese Bedingungen oder andere Vertragsbestandteile beruht.

12.1 Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen der Vereinbarung eines Arbeitsauftrages zwischen allen Parteien durch Erstellung der Auftragsbestätigung und dem Beginn des Arbeitsauftrages.

Ausgenommen von der Kündigungsfrist sind Ereignisse höherer Gewalt oder im Krankheitsfall mit ärztlichem Attest, sowie wenn der Arbeitsauftrag einmalig durch einen mindestens gleichwertigen, nach Gesamtkosten und Künstler, Arbeitsauftrag ersetzt wird.

12.2 Stornierungskosten für Kunden

Für Kündigungen oder Widerrufe während der Widerrufsfrist fallen für den Kunden folgende Stornokosten an.

12.3 Stornierungskosten für Künstler

Für Kündigungen oder Widerrufe während der Widerrufsfrist fallen für den Künstler folgende Stornokosten an.

13. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt oder höherer Gewalt, einschließlich Pandemien oder anderer Formen allgemeiner Beschränkungen, die entweder von den örtlichen Behörden oder von der Bundesregierung angeordnet werden, haftet SILANFA nicht für Verluste des Künstlers oder des Kunden und kann in keinem Fall dafür haftbar gemacht werden, dass vereinbarte Arbeiten nicht begonnen, fortgesetzt oder abgeschlossen oder Produkte und Dienstleistungen nicht in der vereinbarten Form bereitgestellt werden können.

14. Werbung

Sowohl dem Auftraggeber als auch SILANFA ist es untersagt, ohne gegenseitige schriftliche Zustimmung Werbung jeglicher Art zu verbreiten. Die Zustimmung zur gegenseitigen Bewerbung im Sinne des Auftrages und im Sinne der Kundenbindung ist gegeben, wenn der Auftraggeber eine Leistung in dieser Richtung bestellt oder anderweitig schriftlich sein Einverständnis erklärt. Die Werbung darf nur im Zusammenhang mit den Aufträgen und im Rahmen der angebotenen Leistungen der Vertragspartner erfolgen. SILANFA behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandlung Rufschädigung und andere mögliche Schäden aus unangemessener Werbung sowie deren Entfernung und Löschung jederzeit zu verlangen und in Rechnung zu stellen. SILANFA haftet in keiner Weise für Werbung, die dem Auftraggeber oder seinem Unternehmen und den mit ihm verbundenen Unternehmen oder Personen in irgendeiner Weise Schaden zufügen könnte.

Die Zustimmung zur Werbung kann jederzeit und unabhängig von einem Auftragsverhältnis, ggf. mit Ausnahme des Werbeauftrages, auch ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diese Bedingungen unterliegen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand für den Auftraggeber, den Künstler und SILANFA sind die zuständigen Gerichte des Kantons Basel-Landschaft, Schweiz. SILANFA ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber oder den Künstler an seinem Geschäfts- oder Wohnsitz zu belangen.

Version 5.0, 1.1.2021