Es ist eine grosse Errungenschaft der Politik, dass wir in der Schweiz für die meisten Risiken als Angestellter sehr gut abgesichert sind. Wenn also ein Arbeitnehmer einen Unfall hat oder krank wird und nicht mehr arbeiten kann, dann erhält der Arbeitnehmer weiterhin seinen Lohn, zumindest 80% davon, und dass alles, ohne dass er sich darum kümmern muss.
So die Theorie. Bei Musikern funktioniert das aber nicht so gut. Warum?
Kulturschaffende verdienen häufig wenig und das aus unterschiedlichen Quellen. Im befristet Angestelltenverhältnis sind zwar die Berufsunfallrisiken immer abgedeckt, aber unter der Freigrenze für AHV/IV werden oft für kurze Einsätze, wie Gigs keine Einzahlungen in die 1. Säule geleistet. Das Krankentaggeld (KTG), welches eine gewisse Lohnfortzahlung bei Krankheit versichert, wird auch kaum beachtet. Bei der selbstständigen Erwerbstätigkeit sind gerade die 1. Säule und das KTG oft vernachlässigt und Künstler zahlen dadurch fatalerweise sehr wenig oder sogar nichts in die Vorsorge ein, auch wenn unter dem Freibetrag der AHV freiwillig in die 1. Säule einbezahlt werden kann. Von was leben die Kulturschaffenden dann im Alter und was empfiehlt SILANFA?
SILANFA empfiehlt, dass Sozialleistungen für alle Tätigkeiten bezahlt werden. Wenn es möglich ist, sollte dies auch in die 2. Säule, der Pensionskasse, getätigt werden.
Die zwei Hauptprobleme, die wir bei Musiker/innen sehen, sind:
- Ein/e Künstler/in muss dafür sorgen, dass sowohl er/sie selbst als auch der Arbeitgeber oder Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge auf all seine/ihre Einkommensquellen zahlen. Bei der 1. Säule (AHV und IV) sind die Abgaben obligatorisch. Trotzdem, oder vielleicht genau deswegen, werden da oft kreative Varianten gewählt, so dass nicht in die erste Säule einbezahlt wird (Bsp. Topfkollekte / Barauszahlung nach dem Auftritt). Nur die Pflicht der Einzahlung erlischt damit nicht und schon gar nicht die Pflicht der Berufsunfallversicherung.
- Bei der 2. Säule gilt ein ähnliches Prinzip, jedoch ist der Jahresbetrag deutlich höher – dieser Betrag liegt derzeit bei 21’510 Franken (Stand 2022). Das bedeutet also, dass wenn ein Künstler selbstständig erwerbend oder als GmbH tätig ist, diese Beträge ebenfalls einzahlen muss, zusätzlich zur 1. Säule, der Berufsunfallversicherung und der freiwilligen KTG. Ist der Künstler aber für verschiedene Arbeitgeber tätig (zum Beispiel an 2 verschiedenen Musikschulen unterrichtet), muss er sich um die Säule selbst kümmern. Dies macht aber in jedem Fall Sinn, weil die Abdeckung bei Invalidität oder sogar Todesfall für den Künstler oder die Hinterbliebenen viel besser ist.
Genau aus diesen Gründen haben wir die SILANFA Music Künstler-Buchungsplattform aufgebaut, um Künstler besser zu unterstützen. Wir rechnen bei jedem Auftritt die Sozialleistungen für den Künstler freiwillig ab und versichern die Künstler gegen Unfall. Wir bieten auch Lösungen für die 2. Säule an. Kontaktiere uns dazu kostenlos.
Grundsätzlich gilt die Regel für die Altersvorsorge, je früher ich einzahle, desto besser!