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Sozialleistungen – Vorteil im Alter

Sozialleistungen, der Vorteil im Alter

In der Schweiz ist die Altersvorsorge in 3 Säulen aufgeteilt. Dabei ist die 1. Säule für alle Erwerbstätigen und die 2. Säule für Arbeitgeber verpflichtend. Die 3. Säule ist die individuelle private Vorsorge. Wie aber funktioniert das System für Künstler?

Wie funktioniert die AHV?

Die AHV ist die 1. Säule im Schweizer Vorsorgesystem und steht für die Alters- und Hinterlassenenversicherung. Hauptaufgabe der AHV ist es, den Existenzbedarf im Alter zu decken und eine Rente auszustellen. Verstirbt jedoch ein Versicherter, erbringt die AHV Leistung für die hinterbliebenen Witwen und Witwer, eingetragene Partner sowie Geschiedene und Waisen.

Die Beitragspflicht der AHV ist in der Schweiz für erwerbstätige obligatorisch. Jede Person muss ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres und mit einem Jahreseinkommen von mindestens CHF 2’300.00 die Beiträge einzahlen. Sobald die Person in die AHV einzahlen muss resp. dort angemeldet wird, erhält sie die persönliche Versicherungsnummer. Wer in der Schweiz berufstätig ist, muss von seinem Lohn Beiträge an die AHV (4.35%), Invalidenversicherung (IV 0.7%) und Erwerbsersatzordnung (EO 0.225%) bezahlen. Der Gesamtbetrag von 10.55% wird zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen und der andere Anteil (5.275%) wird dem Arbeitnehmer vom Lohn abgezogen und durch den Arbeitgeber an die AHV Kasse überwiesen.

Die heute Erwerbstätigen bezahlen die laufenden Renten der heutigen Pensionären. Selbständigerwerbende haben ebenfalls eine Beitragspflicht, wobei hier der Anteil des Arbeitgebers und Arbeitnehmers zu bezahlen sind. Interessant hat dies der Beobachter in einem kurzen Video dargestellt.

Wie hoch ist die Rente bei Erreichung des Rentenalters?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beanworten. Es kommt darauf an, ob sie im Zeitraum zwischen dem 18. Lebensjahr bis zum Rentenalter (aktuell August 2020: bei Frauen 64 Jahren und Männer 65 Jahren) keine Beitragslücken haben. Diese führen zu einer lebenslangen Rentenreduktion von rund 2.3 % auf die Jahresrente.

Unter folgendem Link können Sie eine kostenlose ungefähre Rentenschätzung einholen: Online Rentenschätzung

Sollte die Rentenschätzung eine Beitragslücke aufweisen, wäre es zu empfehlen diese nachträglich zu schliessen. Bei einer vollen Beitragsdauer beträgt die Altersrente mit einem Durchschnittseinkommen zwischen CHF 1’185 bis CHF 2’370. Bei Ehepaaren darf die Höhe der Einzelrente nicht 150% der Maximalrente von CHF 3’555 überschreiten.

Damit kann ich nicht leben

Mit der AHV alleine lässt es sich demnach im Alter nicht in der Schweiz leben. Deshalb gibt es noch die 2. Säule (berufliche Vorsorge). Für jeden AHV-pflichtigen Arbeitnehmer ab einem Jahreseinkommen von CHF 21’330 ist der Arbeitgeber verpflichtet, in die 2. Säule einzuzahlen. Auch hier bezahlt der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge. Die Summe der Säule 1 und 2, soll den Rentnern 60% des zuletzt bezogenen Lohnes sichern. Deshalb kann es sehr sinnvoll sein, sich als Privatperson zusätzlich mit einer Privatvorsorge über die 3. Säule abzusichern. Der Vorteil der 3. Säule ist, dass diese Einzahlungen bis zu einem jährlich festgesetzten Betrag (2020 für Angestellte in einer 2. Säule CHF 6’826; für Personen ohne 2. Säule 20% des Nettoerwerbseinkommens aber maximal CHF 34’128) von den Steuern abgezogen werden können.

Wer hat Anspruch auf eine AHV Altersrente?

Auf eine AHV Altersrente haben alle Anspruch, denen während mindestens eines Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden.

Erreichung des Rentenalters

Der Bezug der Rente  kann bis zu 5 Jahre aufgeschoben oder um 1 oder 2 Jahre vorbezogen werden. Erreichen Sie das Rentenalter, muss jede Person die AHV selbständig anmelden. Geschieht dies nicht, folgt auch keine Rente. Die Bearbeitung kann einige Monate andauern, daher empfiehlt es sich, den Rentenbezug ca. 4 Monate im Voraus bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse anzumelden. Wir die Rente früher bezogen, reduziert sich diese um 6.8% pro Jahr. Jedoch muss auch während dem Vorbezug weiterhin die AHV Beiträge einbezahlt werden bis zum Erreichen des Rentenalters.

 

Viele Musiker verfügen noch nicht über regelmässige Einzahlungen in die Säule 1 geschweige in die Säule 2. Daher wird ihre Rente sehr klein ausfallen und ein Leben im Alter wird mit vielen Einschränkungen einhergehen. Aufgrund des finanziellen Aspektes und auch aus Freude, musizieren viele Musiker im Alter weiter. Wer nach Erreichung des AHV-Alters erwerbstätig bleibt und die Rente aufschiebt, ist nicht von den Einzahlungen in die AHV und allenfalls 2. Säule befreit.

Vorteil für Künstler bei SILANFA zu arbeiten!

Viele Künstler wissen nicht, dass bei nicht Einzahlung der Beiträge in die Säule 1 sich das im Alter heimzahlt oder dies sogar zu Strafen seitens der AHV führen kann. Denn sobald Sie Lücken aufweisen, werden sie von der AHV Ausgleichskasse mit Abzügen bestraft.

Bei allen SILANFA Artisten und Musikern wird mindestens in die 1. Säule einbezahlt, was in der Künstler-Branche ein Novum darstellt.

 

Registriere Dich deshalb heute noch und erhalte Engagements von SILANFA, welche transparent und fair abgerechnet werden, so dass Du im Alter keine Lücken in der 1. Säule aufweist.