Wenn ein Arbeitgeber (SILANFA Music) sein Personal (Künstler) gewerbsmässig an einen Dritten (SILANFA Kunde) überlässt, qualifizieren wir uns als Personalverleiher und benötigen dafür eine entsprechende Bewilligung. Damit sind wir verpflichtet, die Bestimmungen des Arbeitsvermittlungsgesetzes zu befolgen und unterliegen dem Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih. Bei Verstössen gegen diese Regelungen machen wir uns sowohl zivil- als auch strafrechtlich haftbar.
Das Dreiecksverhältnis im Personalverleih
Gesellschaft und Arbeitswelt fordern heutzutage zunehmend flexible Arbeitsmodelle. Eine von zahlreichen Optionen ist das temporäre Outsourcing beziehungsweise Insourcing von Arbeitskräften. In vielen Fällen handelt es sich dabei um Personalverleih, bei dem sowohl der verleihende Betrieb als auch die auslagernde Arbeitgeberin resp. der insourcende Einsatzbetrieb verpflichtet sind, die Regelungen des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) zu beachten. Unternehmen, die im Besitz einer Arbeitsverleihbewilligung gemäss AVG sind (oder sein sollten) und deren Haupttätigkeit im Personalverleih besteht, fallen zudem unter den Anwendungsbereich des allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags (GAV) für Personalverleih.
Der Personalverleih stellt ein Dreiecksverhältnis dar (siehe Abbildung) zwischen einem Arbeitnehmenden, einer Arbeitgeberin (Personalverleiherin) und einem Dritten (Einsatzbetrieb).
Hierbei überlässt die Arbeitgeberin gewerbsmässig einen bei ihr angestellten Arbeitnehmenden an einen Dritten und überträgt wesentliche Weisungsbefugnisse bezüglich der Ausführung der Arbeit sowie des Verhaltens an den Einsatzbetrieb.
Bedingung
Eine grundlegende Bedingung für den Personalverleih ist, dass ein Arbeitsvertrag zwischen der Personalverleiherin und dem Arbeitnehmenden besteht und weiterhin gültig bleibt. Ohne einen solchen Vertrag zwischen der Personalverleiherin und dem Arbeitnehmenden kann kein Personalverleih stattfinden.
Ganz WICHTIG, möchten wir nochmals auf den Aspekt einer Gruppe oder Band hinweisen. Wenn in der Band nicht alle selbstständig erwerbend sind und durch einen Gig verliehen werden, muss zwingend ein Vertrag mit allen Bandmitgliedern vorliegend sein, ausser die Band rechnet selber ab!
Vorteile einer Personalverleihlizenz für Unternehmen
Eine Personalverleihlizenz bringt zahlreiche Vorteile für Unternehmen, die auf Flexibilität und Effizienz in der Personalbeschaffung setzen. Durch die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Verleiher können Firmen gezielt auf saisonale Engpässe reagieren, indem sie temporär Arbeitnehmende einstellen, ohne langwierige Arbeitsverträge -abschliessen zu müssen. Dies ermöglicht eine rasche Anpassung an wechselnde Marktbedingungen und steigert die Wettbewerbsfähigkeit, was gerade bei Künstlern interessant sein kann um den Kunden und Gästen ein abwechslungsreiches Programm anbieten zu können. Die Genehmigung durch das SECO gibt Ihnen die Sicherheit, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, und unterstützt eine faire Arbeitsvermittlung. Zudem profitieren Arbeitnehmer von einer breiten Palette an Einsätzen und entwickeln ihre Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen. Die Suche nach dem passenden Personal gestaltet sich dadurch wesentlich einfacher, da SILANFA Music als verlässlicher Partner mit seiner Künstler Buchungsplattform auftritt. Mit einem gut strukturierten GAV und transparenten Bedingungen schafft der Personalverleih Vertrauen und Zufriedenheit auf beiden Seiten und führt zu erfolgreicher Zusammenarbeit, die für alle Beteiligten von Vorteil ist.
Erfolgreiche Zusammenarbeit durch Personalverleih
Der Austausch zwischen den Akteuren wird durch die Unterstützung von SILANFA Music optimiert, da das Unternehmen über umfassende Kontakte innerhalb der Branche verfügt und daher geeignete Kandidaten zügig finden kann. In der Schweiz, wo der Markt für Temporärarbeit stetig wächst, bietet sich diese Form der Personalbeschaffung als strategischer Vorteil an. Unternehmen können so ihre Ressourcen bestmöglich nutzen und gleichzeitig den Arbeitnehmern attraktive Einsatzmöglichkeiten bieten.
Fazit: Eine Personalverleihlizenz für SILANFA Music – Ein Gewinn für Alle!
Eine Personalverleihlizenz für SILANFA Music bietet eine attraktive Lösung, um den wachsenden Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden. Durch die Bewilligung des Personalverleihs wird die Suche nach qualifizierten Arbeitnehmern oder Künstlern wesentlich erleichtert, da Unternehmen temporär auf Fachkräfte zurückgreifen können, ohne langfristige Arbeitsverträge eingehen zu müssen. Dies bedeutet nicht nur Flexibilität für die Einsatzbetriebe, sondern auch eine Anpassungsfähigkeit, die in der heutigen Wirtschaft unabdingbar ist. Der Personalverleih ermöglicht es Unternehmen, saisonale Engpässe effektiv zu bewältigen und gleichzeitig die Qualität der angebotenen Dienstleistungen aufrechtzuerhalten. SILANFA Music fungiert hierbei als verlässlicher Verleiher, der sicherstellt, dass alle gesetzlichen Vorgaben, wie die GAV- und AVG-Regelungen, eingehalten werden. Mit einem starken Netzwerk und einem klaren Fokus auf die Bedürfnisse von Unternehmen in der Schweiz unterstützt SILANFA Music die erfolgreiche Arbeitsvermittlung und fördert so eine win-win-Situation für alle Beteiligten.