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Dem SUISA-Jungle entfliehen

Sie sind SUISA-Gebührenpflichtig

Bei jeder Art von Musik in Ihren Räumlichkeiten müssen Sie die SUISA-Gebühren bezahlen. Wie man sie in anderen Ländern, wie z.B. der GEMA in Deutschland, der AKM in Österreich oder der SIAE in Italien, anders bezeichnen könnte, garantieren die Institutionen den Künstlern eine faire Tantiemenzahlung für ihre gespielten Lieder.

In der Schweiz ist es unerheblich, ob die Musik von Online-Diensten wie spotify, youtube radio, einem Radiosender, von einem Datenträger gestreamt oder von einem Live-Künstler gespeilt wird. Es gilt die SUISA-Gebühren zu bezahlen.

Aber es gibt viele verschiedene Tarife der SUISA, und manchmal ist es nicht so einfach zu verstehen, welche Gebühr gilt und wie die “Mechanik” bei der Bezahlung funktioniert.

Es ist nur das Radio, das im Hintergrund läuft.

Auch wenn es “nur” das Radio ist, das in Ihrer Bar, Ihrem Restaurant, Hotel oder Ihrer Disco spielt, ist es die Hintergrundmusik, die ihren Zweck im öffentlichen Bereich hat, und deshalb fallen SUISA-Gebühren an. Hier gilt ein spezieller Tarif, der gemeinsame Tarif 3A. In diesem Tarif sind alle Arten von Hintergrundmusik enthalten, die von einem Datenträger wie Radio, Fernsehen, Spotify, Youtube, etc. stammen oder gestreamt werden.

Um die Tarife auseinander zu halten und um leichter entscheiden zu können, welcher Tarif in Ihrem Fall gilt, kennt man den Tarif 3A uch als  “Hintergrundmusiktarif”.

Dieser Tarif gilt in der Tat für alle Fälle, in denen Sie Hintergrundmusik oder Fernsehen für Ihre Gäste oder Kunden haben, z.B. im Wartezimmer, in der Warteschlange Ihres Telefons, im Aufzug usw.

Der gemeinsame Tarif 3A ist eine Pauschalgebühr.

Ok, es ist Live-Musik für meine Gäste

Eine weitere Situation, in der Gästen und Kunden Musik angeboten wird, kann Live-Musik in Ihrer Bar, Ihrem Restaurant, Hotel oder ähnlichem sein, die mit der Absicht angeboten wird um zu unterhalten oder mitzutanzen. Unabhängig davon, ob es sich bei der Live-Musik um einen Pianisten, eine Band oder einen Solokünstler handelt, gilt ein spezieller Tarif, der sich vom “Hintergrundmusiktarif” unterscheidet.

Der “Live-Musik-Tarif” ist der Gemeinschafts-Tarif H. Aber Vorsicht! Dies gilt nur, wenn der Gast nicht nur wegen des Künstlers, der Band oder des Pianisten kommt und einen Eintrittspreis oder eine Eintrittskarte bezahlen muss.

Der gemeinsame Tarif H ist eine Pauschalgebühr pro Jahr, die wie folgt berechnet wird:

  • Anzahl der Gäste x das billigste alkoholische Getränk

Von dieser Multiplikation ist der als “UR” angegebene Preis zu zahlen. Der als “VSR” angegebene Preis ist zusätzlich und nur für DJ’s zu zahlen.

Der gemeinsame Tarif H ist der SUISA zu Beginn eines Jahres oder zu Beginn der Live-Musik als Schätzung der Live-Musik-Veranstaltungen eines Jahres zu melden. Am Ende eines Jahres kann eine Anpassung dieser Meldung für das folgende Jahr vorgenommen werden. Bei Vertragsabschluss mit der SUISA besteht die Möglichkeit der Kostenreduktion. Eine Mitgliedschaft bei einer Organisation des Gastgewerbes senkt die Kosten ebenfalls.

Es ist ein Konzert, was wir planen - und wir sind begeistert davon!

Handelt es sich bei der Live-Musikveranstaltung um ein Konzert in dem Sinne, dass die Gäste extra für den Künstler kommen und dafür eine Eintritts- oder Kartengebühr erhoben wird, ist der Tarif K anzuwenden.

Der Tarif K funktioniert im Gegensatz zum Gemeinschafts-Tarif H nicht als Pauschalgebühr. Spätestens 30 Tage nach jedem Konzert muss die Meldung an die SUISA erfolgt sein.

Die Berechnung des Tarifs K beträgt 10 % des höheren Wertes der folgenden:

  • der Einnahmen aus dem Ticketing oder der Eintrittsgebühr
  • Kosten für den Künstler, Technik, Miete der Räumlichkeiten

Bitte beachten Sie, dass der Tarif K eine sogenannte “Setliste” des Künstlers benötigt, um entsprechend die Tantiemen zu erstatten.

Ok, wir werden einen Pianisten in unserer Firma spielen lassen

Die SUISA-Gebühren sind für alle öffentlichen Veranstaltungen zu entrichten. Unter privaten Anlässen versteht die SUISA nur solche im Kreise der Familie und enger Freunde, wie z.B. bei einer Hochzeit, einem Geburtstagsfest oder Ähnlichem.
Auch wenn Sie ein privates Unternehmen sind, fallen die SUISA-Gebühren an.

Für Firmen gilt der SUISA Gemeinschafts-Tarif Hb mit einer Setliste.