Veranstaltungen mit einer Lautstärke unter 93 dB ist solange erlaubt, wie es nicht stört. Dies ist zwar kein Gesetz, jedoch kann Musik auch schon unter 93 dB als störend empfunden werden.
Sollte sich jemand wegen der Musik gestört fühlen, so kann das im Extremfall leider zu einer Anzeige führen. Vor allem aber dann, wenn die Nachtruhezeiten welche zwischen 22 – 07 Uhr gelten, nicht eingehalten werden.