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Kurzarbeitsentschädigung für Musiker

Viele auftretende Musiker werden noch heute von den Gastronomen über kreative Wege entlöhnt, so dass der Auftraggeber sowie der Musiker keine Sozialabgaben entrichten muss oder auf der Lohnliste auftritt. So werden zum Beispiel Gutscheine ausgegeben, Bargeldbeträge bezahlt oder der Auftritt des Musikers mittels Kollekte vergütet.

Im ersten Moment erscheinen diese Entlöhnungen für beide Parteien, also für den Musiker und den Gastronomen sehr verlockend, da der Musiker sofort Geld in der Tasche hat und der Gastronome nach der Bezahlung mit dem Auftrag nichts mehr zu tun hat.

Doch weit gefehlt und sogar gesetzeswidrig, mit allen Konsequenzen und Strafen daraus, welche die Einfachheit der Entlöhnung plötzlich zu einem finanziellen Disaster für alle Beteiligten machen kann. Denn engagierte Musiker arbeiten im Auftragsverhältnis und somit muss der Veranstalter die Musiker anstellen und die notwendigen Versicherungen und Sozialabgaben entrichten.

Was ist der Unterschied von selbständig zu unselbstständig Erwerbend?

Die Definition der selbständigen Erwerbstätigkeit kommt vom SECO und besagt: «Als selbständig Erwerbende gelten Personen, die unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten, sowie in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen.» Dies bedeutet, dass eine solche Person sich als selbstständig Erwerbend bei der AHV angemeldet hat und somit auf eigene Kosten für die Sozialabgaben und alle Versicherungen aufkommt. Diese Art kommt gegenüber dem Gastronomen einem Auftragsverhältnis wie bei einem Lieferanten gleich.

Die Definition unselbstädige Erwerbstätigkeit kommt ebenfalls vom SECO und besagt: «Als unselbständig Erwerbend gilt, wer in untergeordneter Stellung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit Arbeit leistet, ohne ein wirtschaftliches Risiko zu tragen. « Dies bedeutet, dass es um ein Angestelltenverhätnis geht.

Andere Formen, aussser selbstständig oder unselbstständig Erwerbend kennt das Schweizer Gesetz nicht.

Musiker sind doch alle Selbständigerwerbend?

Gemäss der oben stehenden Definition sind die Musiker in der Regel selbständig Erwerbend. Daher müssen Sie sich diese bei der AHV Ausgleichskasse anmelden und Sozialabgaben auf Lohnbestandteile leisten, was dazu führt, dass diese im Rahmen der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), ALV (Arbeitslosenversicherung) und IV (Invalidenversicherung) versichert sind. Der jährliche Beitrag für AHV, ALV und IV richtet sich nach dem Brutto-Lohn. Doch die Einzahlungen in die AHV, ALV und IV sind nicht a fond perdu. Mit der Einzahlung steht dem Musiker das Recht der Unterstützung durch den Staat zu, sollte ein Fall der Invalidität, der Arbeitslosigkeit oder der Rente eintreten. Ist aber nichts bis sehr wenig einbezahlt worden, so reicht das angesparte Geld kaum um den Lebensstandard im Alter, bei Arbeitslosigkeit oder Invalidität aufrecht zu erhalten. Dieses angesparte Geld wird oft auch als Altersspartopf oder 1. Säule bezeichnet.

Sozialabgaben sichern das Überleben in Krisenzeiten

Doch es gibt noch weitere Vorteile bei der rechtlich zwingend zu leistenden Sozialabgaben. In einer Krise, wie wir Sie gerade am ausklingen haben, trifft es alle hart und noch härter jene, die nicht ordentlich als selbstständig oder unselbstständig Erwerbend bei der Ausgleichskasse angemeldet sind. Dank der Notverordnung des Bundesrates konnten hier selbstständig und unselbstständig Erwerbende Musiker von einer Kurzarbeitsentschädigung profitieren.

Das Leitbild von SILANFA GmbH lautet: Faire und transparente Vergütung. Aus diesem Grund rechnet SILANFA seit Beginn bei allen Musikern die gesetzlichen Sozialabgaben ab, was dazu führte, dass während der COVID-19 Krise auch für unsere Musiker Kurzarbeitsentschädigung ausbezahlt werden konnte um abgesagte Auftritte zu kompensieren. So kann SILANFA nicht nur in florierenden Zeiten den Musikern eine einfache und rechtssicher Plattform bieten, sondern auch in Krisenzeiten unterstützen und zur Hilfe stehen.

Sind Sie ein Gastronome und hätten gerne Musik, suchen aber einen Partner, der die Musiker rechtskonform entschädigt und versichert? Dann machen Sie noch heute einen kostenlosen Sign-Up bei SILANFA GmbH.

 

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